Lizenzbedingungen der Unternehmen Top privacy s.r.o., Top privacy services s.r.o. und Top privacy cyber security, s. r. o.

 

  1. GRUNDLEGENDE BEGRIFFE
  2. das Unternehmen – die Gesellschaft Top privacy s.r.o., Identifikationsnummer: 51 421 291, mit Sitz in Robotnícka 11591/1J, Martin 036 01, eingetragen im Handelsregister der Slowakischen Republik, geführt vom Bezirksgericht Žilina, Abteilung: Sro, Einlageblatt Nr. 69699/L, die Gesellschaft Top privacy services s.r.o., Handelsregisternummer: 52 064 824, mit Sitz in Robotnícka 11591/1J, Martin 036 01, eingetragen im Handelsregister der Slowakischen Republik, geführt vom Bezirksgericht Žilina, Abteilung: Sro, Einlageblatt Nr. 71410/L; die Gesellschaft Top privacy cyber security, s. r. o., Handelsregisternummer: 53 399 871, mit Sitz in Robotnícka 11591/1J, Martin 036 01, eingetragen im Handelsregister der Slowakischen Republik, geführt vom Bezirksgericht Žilina, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 75934/L: Für den konkreten Anwendungsfall dieser Lizenzbedingungen ist unter dem Begriff „Gesellschaft“ stets jene konkrete Gesellschaft zu verstehen, die im jeweiligen Fall in einem Vertragsverhältnis zum Kunden steht und dem Kunden den Gegenstand bereitstellt, der Gegenstand des Schutzes ist.
  3. Die Gesellschaften Top privacy s.r.o., Top privacy services s.r.o. und Top privacy cyber security, s. r. o. können gemeinsam auch als „Top-Privacy-Unternehmensgruppe“ bezeichnet werden.
  4. Kunde – eine Person, die auf der Grundlage eines Vertrags Dienstleistungen und Produkte der Gesellschaft in Anspruch nimmt
  5. Dritte – alle Personen, die weder das Unternehmen noch den Kunden sind
  6. Urheberrechtsgesetz – Gesetz Nr. 185/2015 Z. z., Urheberrechtsgesetz in der jeweils gültigen Fassung
  7. Gegenstand des geistigen Eigentums – stellt das immaterielle Vermögen des Unternehmens dar, das das Ergebnis des kreativen Denkens oder der kreativen Tätigkeit der für das Unternehmen tätigen Personen ist. Zum geistigen Eigentum gehören auch urheberrechtlich geschützte Werke, Fachwerke (Dokumentation), Vorträge, Bücher, schriftliche Werke, gewerbliche Muster, Erfindungen, Marken, Inhalte und Adressen von Websites, Know-how usw.
  8. Urheberrecht – schützt die Ergebnisse der kreativen geistigen Tätigkeit von Urhebern (urheberrechtlich geschützte Werke);
  1. Gegenstand des Urheberrechts ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk aus den Bereichen Literatur, Kunst oder Wissenschaft, das ein einzigartiges Ergebnis der schöpferischen geistigen Tätigkeit des Urhebers darstellt und mit den Sinnen wahrnehmbar ist, unabhängig von seiner Gestalt, seinem Inhalt, seiner Qualität, seinem Zweck, seiner Ausdrucksform oder dem Grad seiner Vollendung. Für den Schutz des urheberrechtlich geschützten Werks ist keine gesonderte Registrierung erforderlich.
  2. Know-how – darunter sind Informationen, Erfahrungen, Kenntnisse, Erkenntnisse oder Fachwissen eines Unternehmens aus verschiedenen Bereichen zu verstehen, wie z. B. aus den Bereichen Handel, Produktion, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Unter dem Begriff Know-how sind z. B. auch Marketingstrategien, Unternehmens- oder Geschäftspläne, technologische oder Arbeitsverfahren, Geschäftskontakte oder Geschäftsstrategien zu verstehen, die das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit nutzt und auch bei der Erbringung seiner Dienstleistungen anwendet, wodurch es sein Know-how oder gegebenenfalls einen bestimmten Teil davon Dritten zugänglich machen kann.
  3. Schutzgegenstand – Für die Zwecke dieser Lizenzbedingungen gelten als Schutzgegenstand alle Ergebnisse, Ausdrucksformen und Umsetzungen, die das Ergebnis kreativer Tätigkeit und/oder von Know-how sind.
  4. Als Schutzgegenstand gelten alle Dokumente, die vom Unternehmen für Kunden erstellt wurden.
  5. Das Unternehmen kann Dokumente, die gemäß diesen Lizenzbedingungen Gegenstand des Schutzes sind, gesondert als Schutzgegenstand kennzeichnen. Die Kennzeichnung eines Dokuments gemäß dem vorstehenden Satz ist jedoch weder eine Voraussetzung für den Schutz nach den einschlägigen Rechtsvorschriften noch eine Voraussetzung für die Anwendung dieser Lizenzbedingungen.
  6. GEGENSTAND DES URHEBERRECHTLICHEN SCHUTZES
    1. Das Unternehmen erstellt bzw. stellt seinen Kunden folgende Arten von Dokumenten zur Verfügung:
      1. allgemeine Dokumente – darunter sind Dokumente zu verstehen, die vom Unternehmen erstellt wurden und aufgrund ihrer Beschaffenheit für die Nutzung durch den Kunden in Form der Weitergabe, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder auf andere Weise genutzt werden, wobei die Dokumente im Verkehr mit einer im Voraus nicht festgelegten Art und Anzahl von Dritten verwendet werden, die gleichzeitig Empfänger und/oder Adressaten dieser Dokumente sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Dokumente wie Informationspflichten, Einwilligungen, Belehrungen und Datenschutzbestimmungen.
      2. Dokumente für den internen Gebrauch – darunter sind Dokumente zu verstehen, die vom Unternehmen erstellt wurden und aufgrund ihrer Art ausschließlich für die internen Bedürfnisse und die interne Nutzung des Kunden bestimmt sind,
      3. bzw. ausschließlich für die Personen bestimmt sind, für die sie erstellt wurden, oder gegebenenfalls auch dazu dienen, die internen Regelungen, Verfahren und Bedingungen des Kunden gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen, die die Tätigkeit des Kunden in dem jeweiligen Bereich beaufsichtigen. Dabei handelt es sich insbesondere um Dokumente wie ausgearbeitete interne Richtlinien/Vorschriften, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten, Verhältnismäßigkeitstests, GAP-Analysen, Ergebnisse von Kontrollmaßnahmen, Inhalte der Sicherheitsdokumentation im Abschnitt zur internen Datenschutzpolitik und dergleichen.
      4. Marketingunterlagen – darunter sind Dokumente zu verstehen, die vom Unternehmen erstellt oder im Namen des Unternehmens versandt wurden und deren Zweck die Präsentation und/oder das Angebot des Unternehmens, seiner Dienstleistungen oder Produkte ist, sowie Dokumente, die das Unternehmen zu verschiedenen fachlichen oder anderen wichtigen Themen erstellt hat, wie z. B. Informationsblätter. Dabei handelt es sich insbesondere um Dokumente wie Präsentationsunterlagen, Angebotsunterlagen, Preisangebote, Kooperationsvorschläge, Präsentationen, Artikel, Blogbeiträge, Newsletter des Unternehmens oder sonstige Materialien, deren Zweck die Darstellung des Unternehmens und seiner Tätigkeit ist.
    2. Alle in Punkt 1 dieses Artikels beispielhaft aufgeführten Dokumentarten unterliegen dem Schutz im Umfang und in der Weise gemäß diesen Lizenzbedingungen.
    3. Das Unternehmen nutzt die geistigen Eigentumsrechte mit Zustimmung der Urheber auf der Grundlage entsprechender Berechtigungen (Lizenzen). Inhaber der Vermögensrechte an den geistigen Eigentumsrechten ist das Unternehmen, wofür das Unternehmen verantwortlich ist. Geistiges Eigentum unterliegt dem rechtlichen Schutz, und seine Nutzung ist an die Zustimmung des Urhebers oder Schöpfers gebunden.
  7. NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND -REGELN FÜR SCHUTZGEGENSTÄNDE
    1. Allgemeine Dokumente – Die Nutzung dieser Dokumente ist nur dem Kunden und den Personen gestattet, für die die allgemeinen Dokumente bestimmt sind. Die Nutzung der allgemeinen Dokumente ist nur dann zulässig, wenn jedes allgemeine Dokument auf jeder Seite des eigentlichen Textes mindestens die Bezeichnung des Unternehmens mit seinem Firmennamen sowie einen Verweis auf diese Lizenzbedingungen enthält, die auf der Website des Unternehmens zu finden sind.
    2. Die für die Nutzung der allgemeinen Dokumente erteilte Lizenz ist nicht exklusiv und beschränkt sich ausschließlich auf den Zweck, für den sie dem Kunden oder einer dritten Person, für die das Dokument bestimmt ist, gewährt wurde.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, einer weiteren Person eine Unterlizenz zu erteilen, und ist ebenso wenig berechtigt, das allgemeine Dokument für kommerzielle Zwecke oder für einen anderen Zweck als den, für den es ihm zur Verfügung gestellt wurde, zu nutzen. Die Nutzung allgemeiner Dokumente für einen anderen als den vereinbarten Zweck ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens zulässig.
    4. Dokumente für den internen Gebrauch – Die Nutzung dieser Dokumente unterliegt den für allgemeine Dokumente gemäß dem vorstehenden Punkt 1 dieses Artikels geltenden Bedingungen, wobei über den Rahmen dieser Bedingungen hinaus für die Nutzung von Dokumenten für den internen Gebrauch des Kunden Folgendes gilt:
      1. das Verbot, diese Dokumente für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu nutzen,
      2. das Verbot, diese Dokumente für die Zwecke einer anderen Rechtsperson als des Kunden zu verwenden,
      3. das Verbot, die Dokumente kommerziell für sich selbst oder für einen Dritten zu nutzen, einschließlich einer solchen Nutzung ohne Geltendmachung eines Anspruchs auf Vergütung,
      4. das Verbot, diese Dokumente für sich selbst oder für einen Dritten zu ändern oder in irgendeiner Weise zu bearbeiten,
      5. das Verbot, diese Dokumente Personen zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder anderweitig an Personen weiterzugeben, für die das Dokument nicht bestimmt ist, insbesondere an Stellen außerhalb der Rechtspersönlichkeit des Kunden, mit Ausnahme der Weitergabe an eine Behörde, für die sie bestimmt sind (z. B. zum Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften) oder an eine andere Stelle, für deren Zwecke das Dokument erstellt wird (z. B. für die Zwecke einer Zertifizierungsstelle), unabhängig von der Form einer solchen Zugänglichmachung, Veröffentlichung oder Bereitstellung,
      6. das Verbot, die Dokumente ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu vermieten, zu verleihen, zu teilen oder Dritten anderweitig die Nutzung zu ermöglichen,
      7. Es ist untersagt, Verweise auf das Unternehmen und diese Lizenzbedingungen aus den Dokumenten zu entfernen,
      8. es ist untersagt, durch Überarbeitung, Bearbeitung, Ergänzung oder Streichung von Teilen der Dokumente ein neues Werk für den internen Gebrauch zu schaffen.
    5. Die Nutzung der Dokumente für den internen Gebrauch in einer Weise, die untersagt ist, ist ausschließlich auf der Grundlage einer zuvor erteilten schriftlichen Zustimmung des Unternehmens zulässig. Das Unternehmen hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Erteilung der Zustimmung zu verweigern, die Zustimmung gegebenenfalls nur teilweise zu erteilen oder die Zustimmung unter Auflagen zu erteilen, die bei der Nutzung dieser Dokumente einzuhalten sind (sog. bedingte Zustimmung). Im Falle einer bedingten Zustimmung ist die Nutzung der Dokumente für den internen Gebrauch nur dann zulässig, wenn alle festgelegten Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Bedingungen auf Verlangen des Unternehmens jederzeit nachzuweisen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Verweigerung der Zustimmung in irgendeiner Weise zu begründen.
    6. 4. Dokumente für den internen Gebrauch sind stets ausschließlich für den Kunden bestimmt, sofern der Kunde mit dem Unternehmen nichts anderes schriftlich vereinbart hat.
    7. Das Verbot der Nutzung oder Weitergabe von Dokumenten für den internen Gebrauch im Sinne von Punkt 2 gilt auch gegenüber Beratern, externen Anbietern anderer oder ähnlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Unternehmens, Rechtsberatern, Vertretern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern und anderen, und zwar auch dann, wenn diese einer (vertraglichen oder gesetzlichen) Geheimhaltungspflicht unterliegen.
    8. Die sich aus den Punkten 2 bis 5 dieses Artikels ergebenden Einschränkungen und Verbote gelten nicht für den Umgang des Kunden mit den Schlussfolgerungen aus den Dokumenten für den internen Gebrauch, sofern der Kunde diese in eigener Form zusammenfasst und dabei die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen nicht verletzt.
    9. Marketingunterlagen – Die Nutzung dieser Unterlagen ist ausschließlich dem Kunden für seine eigenen Zwecke und im Rahmen seiner Rechtspersönlichkeit gestattet. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens ist der Kunde nicht berechtigt, die Unterlagen in irgendeiner Weise Dritten zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.
    10. Die Nutzung des Schutzgegenstands bzw. der Schutzgegenstände zum Zwecke ihrer Vorlage in einem Verwaltungs-, gerichtlichen, strafrechtlichen oder sonstigen Verfahren vor Behörden ohne Zustimmung des Unternehmens ist nur zulässig, wenn sich eine solche Verpflichtung für den Kunden unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder zur Durchsetzung von Rechten oder rechtlich geschützten Interessen des Kunden dient und nur, wenn dies zweckmäßig und erforderlich ist (z. B. im Falle einer Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde in dem betreffenden Bereich). Im Falle der Nutzung des Schutzgegenstands gemäß diesem Punkt ist der Kunde verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich nach einer solchen Nutzung darüber zu informieren.
    11. Die Kennzeichnung der Dokumente mit dem Firmennamen des Unternehmens und dem Verweis auf diese Lizenzbedingungen muss in den Dokumenten während der gesamten Dauer ihrer Nutzung in jeglicher Form erhalten bleiben. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung ist der Kunde verantwortlich.
    12. Der Kunde darf Kenntnisse über Ideen, Verfahren, Strukturen und angewandte Methoden, auf denen die Dokumente basieren oder die sie enthalten, in keiner Weise verwerten, auch wenn er diese bei der rechtmäßigen Nutzung des Dokuments erlangt hat. Die vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits vor ihrer Nutzung durch den Auftraggeber aus allgemein rechtsverbindlichen Rechtsvorschriften, individuellen Rechtsakten oder auf andere Weise nachweislich öffentlich zugänglich waren. Diese Kenntnisse (gemäß dem ersten Satz dieses Absatzes) dürfen weder zur Erstellung oder zur gewerblichen Verwertung eines anderen Dokuments noch zu sonstigen Handlungen verwendet werden, die das geistige Eigentumsrecht der Gesellschaft gefährden oder verletzen. Der Mandant ist verpflichtet, diese Kenntnisse gegenüber Dritten ohne zeitliche Begrenzung vertraulich zu behandeln.
    13. Die Nutzung von Dokumenten in einer Weise, zu der weder der Kunde noch ein Dritter, für den das Dokument bestimmt war, berechtigt ist, gilt als Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen.
    14. Für die Nutzung jeglicher Dokumente und/oder anderer Schutzgegenstände unter Verstoß gegen diesen Artikel der Lizenzbedingungen haftet der Kunde objektiv, unabhängig vom Verschulden, d. h. unabhängig davon, ob und/oder in welchem Umfang er die Nutzung der Dokumente unter Verstoß gegen diesen Artikel verursacht hat. Dies gilt nicht, sofern der Verstoß vom Unternehmen verschuldet wurde.
    15. Der Kunde ist verpflichtet, jeden festgestellten Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen unverzüglich dem Unternehmen zu melden; andernfalls haftet er für Schäden, die dadurch entstehen, dass keine rechtzeitigen Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Verbreitung oder Nutzung der Schutzgegenstände ergriffen werden.
    16. Der Kunde haftet in voller Höhe für alle Schäden, die dem Unternehmen infolge einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Vertrag/der Vereinbarung mit dem Kunden entstehen, auf deren Grundlage dem Kunden ein Dokument oder eine Information zur Verfügung gestellt wird, die Gegenstand des Schutzes ist, sowie aus den einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften oder aus diesen Lizenzbedingungen.
    17. Für jeden Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen sowie für jede unbefugte Weitergabe oder Zugänglichmachung des Schutzgegenstands ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- EUR (in Worten: zehntausend Euro) zu zahlen, die auf Aufforderung des Unternehmens innerhalb einer festgelegten Frist von mindestens 14 Tagen fällig ist. Die Geltendmachung bzw. Zahlung der Vertragsstrafe lässt den Anspruch des Unternehmens auf vollständigen Schadensersatz unberührt.
  8. LIZENZVERGABE
  9. Die Erteilung der Lizenz zur Nutzung des Schutzgegenstands erfolgt zum Zeitpunkt der Übergabe des Schutzgegenstands an den Kunden. Die Übergabe des Schutzgegenstands wird durch einen gesonderten Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geregelt.
  10. DAUER DER LIZENZERTEILUNG
    1. Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit erteilt, sofern zwischen dem Kunden und dem Unternehmen nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Die Gültigkeit der Lizenzbedingungen für den Schutzgegenstand ist zeitlich unbegrenzt.
  11. VERGÜTUNG FÜR DIE GEWÄHRUNG DER LIZENZ
  12. ​Die Vergütung für die Gewährung der Lizenz an den Kunden ist in der Vergütung für die Lieferung des jeweiligen Schutzgegenstands enthalten. Das Unternehmen erhebt keinen Anspruch auf eine gesonderte Vergütung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  13. ABTRETUNG UND ÜBERGANG DER LIZENZ
    1. Eine Abtretung der Lizenz ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens zu diesem Vorgang möglich. Eine Abtretung der Lizenz entgegen dem vorstehenden Satz gilt als grober Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen.
    2. Mit dem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Kunden geht die Lizenz zur Nutzung der Dokumente in dem Umfang und zu den Bedingungen, die in diesen Lizenzbedingungen festgelegt sind, auf den Rechtsnachfolger bzw. die Erben des Kunden über. Findet eine Übertragung der Lizenz gemäß diesem Punkt nicht statt, erlischt die Lizenz.
  14. ​SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Alle Rechte, die dem Kunden durch diese Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.
    2. Einzelvereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in schriftlicher Form haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen.
    3. Das Recht auf Schutz der Dokumente und Schutzgegenstände, sowie die Bedingungen und Regeln für die Nutzung des Schutzgegenstands gemäß Art. III dieser Lizenzbedingungen gelten auch dann, wenn auf diese kein Schutz im Sinne des Urheberrechts nach dem Urheberrechtsgesetz oder kein Schutz anderer Rechte des geistigen Eigentums nach besonderen Rechtsvorschriften oder kein Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder Know-how Anwendung fände. Das Unternehmen und der Kunde legen den Schutz von Dokumenten und anderen Schutzgegenständen im gegenseitigen Einvernehmen fest. Das bedeutet, dass auch dann, wenn die in diesen Lizenzbedingungen als Schutzgegenstand bezeichneten Informationen nicht die Merkmale eines Gegenstands des geistigen Eigentums im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erfüllen, der Schutz gemäß diesen Lizenzbedingungen nicht gilt.
    4. Durch die Erteilung der Lizenz gemäß diesen Lizenzbedingungen entstehen dem Kunden keine anderen Rechte als diejenigen, die in diesen Lizenzbedingungen ausdrücklich definiert sind.
    5. Diese Lizenzbedingungen treten am 01.10.2020 in Kraft und werden ab diesem Datum wirksam.