Industriesicherheit und geheimhaltungsbedürftige Informationen

Wir bieten umfassende Dienstleistungen zur Erlangung der industriellen Sicherheitszulassung (Prüfungen durch das Nationale Sicherheitsamt) für Unternehmen (juristische Personen, natürliche Personen) gemäß dem Gesetz Nr. 215/2004 Z. z. über den Schutz von Verschlusssachen in der jeweils gültigen Fassung.

Die Dienstleistung richtet sich an Unternehmer, die gemäß dem Gesetz Nr. 215/2004 Z. z. über den Schutz von Verschlusssachen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 301/2013 Z. z. eine Bescheinigung über die industrielle Sicherheit für die entsprechende Geheimhaltungsstufe benötigen, wenn sie beabsichtigen:

  • Dienstleistungen für staatliche Verwaltungsbehörden zu erbringen, in deren Rahmen sie Verschlusssachen weitergeben müssen, oder
  • mit militärischem Material zu handeln oder,
  • Luftbildaufnahmen durchzuführen.

Die Analyse, die Empfehlungen und die Erstellung der für die Sicherheitsüberprüfung erforderlichen grundlegenden Dokumente umfassen:

  • eine Analyse des Umfelds, in dem die Verarbeitung von Verschlusssachen vorgesehen ist,
  • Empfehlung zur Geheimhaltungsstufe, zum geschützten Bereich, die Art der Verarbeitung von Verschlusssachen auf technischen Geräten, die Art der Gewährleistung der administrativen bzw. personellen Sicherheit auf der Grundlage einer Analyse der Verschlusssachen der zuständigen staatlichen Behörden und der voraussichtlichen geschäftlichen Interessen des Kunden,
  • Erstellung eines Sicherheitskonzepts für den Unternehmer gemäß der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 301/2013 Z. z.,
  • Erstellung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die industrielle Sicherheit des Unternehmers,
  • Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erstellung der entsprechenden Anträge und Erklärungen, die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erforderlich sind,
  • Erstellung einer Richtlinie zur Personensicherheit gemäß der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 134/2016 Z. z.

Erstellung spezieller Dokumente

  • Erstellung der entsprechenden Dokumentation und der Richtlinie zur Verwaltungssicherheit gemäß Gesetz Nr. 215/2004 Z. z. und der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 48/2019 Z. z., mit der die Bedingungen für die Verwaltungssicherheit festgelegt werden,
  • Sicherung der Dokumentation (Sicherheitskonzept für technische Mittel, Richtlinien, entsprechende Formulare), die für die Zertifizierung technischer Mittel zur Verarbeitung von Verschlusssachen gemäß dem Gesetz Nr. 215/2004 Z. z. und der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 339/2004 Z. z. über die Sicherheit technischer Mittel,
  • Einrichtung und Vorbereitung des technischen Geräts für die Zertifizierung (Sicherheitseinstellungen),
  • Entwurf und Optimierung eines geschützten Bereichs gemäß der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 336/2004 Z. z. über physische Sicherheit und Objektsicherheit in der Fassung der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 315/2006 Z. z.,
  • Erstellung der Dokumentation zur physischen Sicherheit und Objektsicherheit,
  • Erstellung des Kontrollbuchs, des Besucherregisters sowie des Entwurfs zur Umsetzung des geschützten Bereichs gemäß der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 336/2004 Z. z. über physische Sicherheit und Objektsicherheit in der Fassung der Verordnung des Nationalen Sicherheitsamtes Nr. 315/2006 Z. z.,
  • Erbringung entsprechender Beratungsleistungen.

Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Sicherheitsüberprüfung durch den NBÚ finden Sie im Dienst„Industriesicherheit bei TRC“: Link

Are you interested in this service?