Datenschutzbeauftragter
Mit unserem Expertenteam bieten wir Ihnen einen umfassenden Dienst des Datenschutzbeauftragten an, der gemäß den in Artikel 37 der DSGVO festgelegten Bedingungen vollumfänglich befähigt ist, diese Funktion auszuüben.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Verantwortlichen dabei, stets den Überblick über die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren im Bereich des Umgangs mit personenbezogenen Daten in der Organisation zu behalten. Diese Dienstleistung umfasst die Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen, die dem Datenschutzbeauftragten direkt durch die DSGVO und das Gesetz Nr. 18/2018 Z. z. über den Schutz personenbezogener Daten auferlegt werden. Wir haben die Dienstleistung des Datenschutzbeauftragten um Kontrollmaßnahmen und eine regelmäßige Überwachung des Datenschutzes erweitert. Vereinfacht gesagt sorgt der Datenschutzbeauftragte für eine regelmäßige Überwachung der ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Im Rahmen dieser Dienstleistung haben wir einen Prozess eingerichtet, mit dem wir beim Kunden die Einhaltung der DSGVO und des Gesetzes Nr. 18/2018 Z. z. über den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen können. Dank der unten aufgeführten Schritte lassen sich die Prozesse und die Thematik des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen leichter und einfacher sicherstellen:
1. Analyse des aktuellen Stands des Datenschutzes und Ermittlung aller Vorgänge mit personenbezogenen Daten
Die Analyse des aktuellen Stands des Datenschutzes im Hinblick auf die DSGVO bildet die Grundlage für die korrekte Gestaltung der Prozesse. Auf der Grundlage einer gründlich durchgeführten Analyse können wir:
- den Fluss personenbezogener Daten abbilden und alle Vorgänge definieren, die Sie mit personenbezogenen Daten durchführen,
- Drittparteien definieren, an die personenbezogene Daten weitergegeben werden (aufgrund eines Vertragsverhältnisses oder einer gesetzlichen Verpflichtung),
- festzustellen, mit welcher Kategorie personenbezogener Daten Sie umgehen (allgemeine personenbezogene Daten oder sensible personenbezogene Daten),
- zu prüfen, ob Sie über einen ausreichenden Datenschutz verfügen, und zwar in den Bereichen Gebäudesicherheit, Personalsicherheit und IT-Sicherheit.
2. Umfassende Erstellung aller erforderlichen Dokumente zur Gewährleistung der Einhaltung der DSGVO
Nach der ersten Analyse müssen alle Dokumente und Formulare erstellt werden, in denen alle Datenflüsse von personenbezogenen Daten definiert und Prozesse zur Gewährleistung des Datenschutzes vorgeschlagen werden. Diese Dokumentation umfasst:
- Risikoanalyse, in der alle möglichen Bedrohungen und Auswirkungen auf den Datenschutz quantifiziert werden.
- Sicherheitsrichtlinie, die eine Beschreibung der grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen enthält, die zur Wahrung der Integrität personenbezogener Daten erforderlich sind.
- Richtlinien, die als Leitfaden für Personen dienen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Sie enthalten eine Beschreibung der Vorgehensweisen beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie des Verhaltens in verschiedenen Situationen, sei es bei der Bereitstellung von Informationen an betroffene Personen oder bei Sicherheitsvorfällen.
- Vertragsvorlagen für Auftragsverarbeiter, die dazu dienen, den Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung von Daten zur Verarbeitung an einen anderen Verantwortlichen zu gewährleisten. Diese Vertragsvorlagen werden für jeden Auftragsverarbeiter individuell erstellt, und zwar auf der Grundlage der Art der Dienstleistung, die der Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen erbringt.
- Informationspflicht, durch die Sie alle betroffenen Personen darüber informieren können, welche personenbezogenen Daten Sie über sie verarbeiten, an wen Sie diese weitergeben und welche Rechte die betroffenen Personen haben.
- Alle erforderlichen Formulare – Einwilligungen, Vollmachten, Aufzeichnungen und Sonstiges. Diese Dokumente erstellen wir für jeden Kunden maßgeschneidert, genau entsprechend dem Zweck und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
3. Umsetzung der DSGVO, die wir als eine der wichtigsten Aktivitäten bei der Erbringung unserer Dienstleistungen betrachten. Wir helfen Ihnen dabei, die Analyse und alle Dokumente in die Praxis umzusetzen. Bei der Einrichtung des Datenschutzes geht es nicht nur um die Ausarbeitung von Maßnahmen in Papierform, sondern vor allem um die Einrichtung eines Datenschutzsystems und die Umsetzung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen, und zwar im Rahmen der:
- der Gebäudesicherheit – wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung einer Lösung zur Verbesserung des Datenschutzes, genau abgestimmt auf die von Ihnen verarbeiteten Datenkategorien (Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Gesundheitsunterlagen, Videoüberwachung, Personenregister u. a.),
- Personalsicherheit – wir schulen alle Ihre Mitarbeiter darin, wie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vorzugehen ist, wie diese zu schützen sind und wie Sicherheitsvorfälle verhindert werden können, gegebenenfalls auch darin, wie bei der Bereitstellung von Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten korrekt vorzugehen ist,
4. Regelmäßige Betreuung und Beratung
Das Thema Datenschutz ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Die regelmäßige Beratung durch den Datenschutzbeauftragten entlastet Sie als Verantwortlichen von der Sorge, neue Richtlinien und Gesetzesänderungen zu verfolgen.
Der Datenschutzbeauftragte wird für Sie
- alle Änderungen im Bereich des Datenschutzes überwachen,
- diese Änderungen in Ihre internen Prozesse und Unterlagen zu integrieren,
- Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes zu informieren,
- in vereinbarten Abständen regelmäßige Kontrollen und Schulungen durchzuführen, um möglichen Fehlern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vorzubeugen.
Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Dienstleistungsportfolio zu erweitern, können Sie mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten sicher sein, dass jede neue Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung steht.
Sind Sie an dieser Dienstleistung interessiert?
Diese Dienstleistung bieten wir auch im Rahmen von TRC an – weitere Informationen zur Dienstleistung „DSB“ finden Sie unter: Link