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Antrag auf Eintragung im Register der Partner des öffentlichen Sektors

  • Der Antrag auf Eintragung im Register der Partner des öffentlichen Sektors wird vom Berechtigten gestellt. Der Partner des öffentlichen Sektors ist verpflichtet, den Berechtigten zu unterstützen. Der Berechtigte muss im Antrag auf Eintragung wahre und vollständige Angaben machen. Betrifft der Antrag auf Eintragung den Endnutzer der Vorteile, sind Nachweisdokumente vorzulegen. Unterlagen, die dem Antrag auf Eintragung beizufügen sind, müssen in elektronischer Form zusammen mit dem Antrag auf Eintragung eingereicht und vom Berechtigten bestätigt werden, andernfalls wird der Antrag auf Eintragung nicht berücksichtigt.
  • Als unvollständig laut diesem Gesetz gilt ein Antrag auf Eintragung,
Antrag auf Eintragung im Register der Partner des öffentlichen Sektors

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