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Antrag auf Erfassung von Änderungen der eingetragenen Daten

  • Bei einer Änderung der im Register eingetragenen Daten in Bezug auf den Endnutzer der Vorteile ist der Partner des öffentlichen Sektors verpflichtet, den Berechtigten unverzüglich zu informieren, und der Berechtigte ist verpflichtet, der Registrierungsbehörde innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Änderung zu benachrichtigen und dem Antrag auf Eintragung auch Nachweise beizufügen.
  • Erlangt der Berechtigte Kenntnis über die Änderung der im Register bezüglich des Endnutzers der Vorteile eingetragenen Daten, muss er darüber den Partner des öffentlichen Sektors unverzüglich informieren.
Antrag auf Erfassung von Änderungen der eingetragenen Daten

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