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Widerspruch bei Ablehnung der Eintragung im Register der Partner des öffentlichen Sektors

  • Entspricht der Antrag auf Eintragung nicht den gesetzlichen Bestimmungen, führt die Registrierungsbehörde die Eintragung nicht aus. So wird auch dann verfahren, wenn das Nachweisdokument nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Registrierungsbehörde informiert den Berechtigten über diese Tatsache durch Mitteilung der Ablehnung. Die Mitteilung erfolgt elektronisch und umfasst die Angabe der genauen Mängel im Antrag auf Eintragung und in den Anlagen dazu, die Grund für die Ablehnung der Eintragung waren, sowie die Belehrung darüber, dass Rechtsmittel gegen diese Ablehnung eingelegt werden können. Der Berechtigte wird auf elektronischem Wege informiert. Die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln beträgt 15 Tage ab Zustellung der Mitteilung.
Widerspruch bei Ablehnung der Eintragung im Register der Partner des öffentlichen Sektors

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