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Beurteilung der gesetzlichen Obliegenheiten für die Registrierung im Register der Partner des öffentlichen Sektors

  • Beurteilung der Pflicht zur Registrierung im Register der Partner des öffentlichen Sektors ohne Gebühren
  • gebührenfreie Konsultation, die mit den einzelnen, sich aus Gesetz Nr. 315/2016 Ges.Slg. über die Registrierung der Partner des öffentlichen Sektors und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze ergebenden Obliegenheiten zusammenhängt
Beurteilung der gesetzlichen Obliegenheiten für die Registrierung im Register der Partner des öffentlichen Sektors

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