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Antrag auf Löschung des Berechtigten aus dem Register

  • Die Löschung des Berechtigten erfolgt durch die Registrierungsbehörde auf Antrag des eingetragenen Berechtigten. Die Registrierungsbehörde teilt dem Partner des öffentlichen Sektors die Löschung des Berechtigten unverzüglich mit. Wird der Berechtigte auf dessen Antrag hin gelöscht, muss der Partner des öffentlichen Sektors die Eintragung eines neuen Berechtigten innerhalb von 30 Tagen ab Löschung einschließlich Überprüfung der Identifikation des Endnutzers der Vorteile durchführen.
  • Die Löschung des Berechtigten auf Antrag des Partners des öffentlichen Sektors erfolgt durch die Registrierungsbehörde nur dann, wenn der Antrag auf Eintragung einer Änderung der eingetragenen Daten für den Partner des öffentlichen Sektors durch einen neuen Berechtigten erfolgt, zusammen mit einer Überprüfung der Identifikation des Endnutzers der Vorteile. Die Registrierungsbehörde teilt die Eintragung des neuen Berechtigten dem ursprünglichen Berechtigten unverzüglich mit.
Antrag auf Löschung des Berechtigten aus dem Register

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