Registrierung von Partnern des öffentlichen Sektors, Whistleblowing, AML

Wir konzentrieren uns seit langem auf die Erbringung von Rechtsdienstleistungen für Partner des öffentlichen Sektors im Sinne des Gesetzes Nr. 315/2016 Slg. über das Register der Partner des öffentlichen Sektors und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden auch „Gesetz über das Register der Partner des öffentlichen Sektors“) und auf die Rechtsberatung bei der Erfüllung der Pflichten natürlicher und juristischer Personen, die sich aus dem Gesetz Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor Terrorismusfinanzierung sowie über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden auch „AML-Gesetz“) ergeben. Die slowakische Gesetzgebung in diesem Bereich spiegelt die auf Ebene der Europäischen Union verabschiedete Gesetzgebung wider, die für alle Mitgliedstaaten gilt. Die wichtigste Rechtsquelle in diesem Bereich ist die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015, bekannt als IV. AML-Richtlinie, wobei die Thematik auch durch die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2015/847 vom 20. Mai 2015 über die Begleitinformationen bei Geldtransfers und die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission vom 14. Juli 2016, mit der die IV. AML-Richtlinie um die Identifizierung von Drittländern mit hohem Risiko und strategischen Mängeln ergänzt. Die Rechtsquellen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche in der Slowakischen Republik sind insbesondere das oben genannte AML-Gesetz, das Gesetz über das Register der Partner des öffentlichen Sektors und das aktuelle Gesetz Nr. 52/2018 Z. z., mit dem das AML-Gesetz geändert und ergänzt wird und mit dem einige Gesetze geändert und ergänzt werden. Ein verbindendes Element in diesem Rechtsbereich, das mit den beiden oben genannten Gesetzen zusammenhängt und das wir vereinfacht als Bereich der Bekämpfung der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und des Schutzes vor Terrorismusfinanzierung bezeichnen können, ist unter anderem die korrekte Identifizierung des Endbegünstigten des betreffenden Unternehmens. Wir bieten unseren Mandanten in diesem Bereich umfassende Rechtsdienstleistungen in slowakischer und englischer Sprache auf hohem Niveau und mit langjähriger Erfahrung.

Für Partner des öffentlichen Sektors erbringen wir Rechtsdienstleistungen, die vor allem in der Beurteilung der gesetzlichen Verpflichtung zur Eintragung in das Register der Partner des öffentlichen Sektors, der Ausübung der Tätigkeiten einer berechtigten Person, Überwachung von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Register der Partner des öffentlichen Sektors, Einreichung von Anträgen auf Eintragung, Änderung oder Einwände im Falle einer Ablehnung der Eintragung in das Register der Partner des öffentlichen Sektors und regelmäßige Überprüfung bzw. Verifizierung der Endnutzer der Vorteile eines Partners des öffentlichen Sektors auch über den Rahmen des Gesetzes über das Register der Partner des öffentlichen Sektors hinaus. Unsere Anwaltskanzlei war eine der ersten autorisierten Personen in der Slowakischen Republik, die Rechtsdienstleistungen für Partner des öffentlichen Sektors angeboten hat. Die Fachkompetenz und Zuverlässigkeit der Rechtsdienstleistungen unserer Kanzlei in diesem Bereich wird durch mehr als 500 Mandanten bestätigt – Partner des öffentlichen Sektors, die bis heute im Register der Partner des öffentlichen Sektors eingetragen sind und für die wir seit langem auch Tätigkeiten als autorisierte Person und Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes über das Register der Partner des öffentlichen Sektors ausüben.

Wir haben auch Erfahrung mit Verfahren, die auf der Grundlage einer qualifizierten Beschwerde vor dem Registergericht eingeleitet wurden und in denen zugunsten des Mandanten entschieden wurde. Im Rahmen der Erbringung weiterer Rechtsdienstleistungen in dem oben genannten Bereich sind wir insbesondere auf die Ausarbeitung eines Programms für eigene Aktivitäten zum Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und zum Schutz vor Terrorismusfinanzierung (im Folgenden „Programm für eigene Aktivitäten“) für jeden einzelnen Mandanten spezialisiert, mit den erforderlichen Anhängen zur Einhaltung des Verhältnisses und des Zwecks des Gesetzes. Bei der Ausarbeitung des Eigenaktivitätsprogramms handelt unsere Anwaltskanzlei sowohl im Sinne des Wortlauts des AML-Gesetzes als auch im Sinne der methodischen Leitlinien und Empfehlungen des Innenministeriums der Slowakischen Republik und der zuständigen Kontrollbehörden. Wir erstellen für den Kunden ein maßgeschneidertes Programm für eigene Aktivitäten, d. h. wir passen die Liste der ungewöhnlichen Geschäftsvorgänge, die bei den Geschäftsaktivitäten des Kunden je nach Gegenstand seiner Geschäftstätigkeit und seinem Tätigkeitsbereich auftreten können, genau an. Neben der Erstellung der gesamten Kundendokumentation informieren wir auch über die damit verbundenen Pflichten, z. B. bei der Führung von Aufzeichnungen oder der Schulung von Mitarbeitern. Wir verfolgen die Änderungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften und bieten unseren Kunden so hochwertige und hochqualifizierte Dienstleistungen auf der Grundlage langjähriger Fachkenntnisse in diesem Bereich. Die Erstellung einer umfassenden Dokumentation durch unsere Anwaltskanzlei bietet die Gewissheit, dass das eigene Tätigkeitsprogramm korrekt, rechtlich einwandfrei und von Fachleuten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erstellt wurde. Für die Nicht-Erstellung oder fehlerhafte Erstellung des eigenen Tätigkeitsprogramms können die zuständigen Kontrollbehörden Sanktionen im Sinne des Gesetzes verhängen.

Die Fachkompetenz und Zuverlässigkeit der Rechtsdienstleistungen auch in diesem Bereich wird durch die Tatsache bestätigt, dass die Anwaltskanzlei bis heute mehr als 50 Programme für eigene Aktivitäten für Unternehmen und natürliche Personen – Unternehmer mit unterschiedlichen Geschäftszweigen – erstellt hat. Aus Sicht des Arbeitgebers in diesem Bereich ist es unerlässlich, die Aufmerksamkeit auf das Institut des sogenannten Whistleblowings zu lenken, bei dem es sich um die Meldung eines Mitarbeiters an eine verantwortliche Person handelt, dass im Unternehmen des Arbeitgebers eine Tätigkeit stattfindet, die rechtswidrig ist, dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft und allgemein als unethisch und unzulässig bezeichnet werden können. Whistleblowing ist auch eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, über die zuständige Person solche Hinweise auf unsoziale Aktivitäten entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Der Mitarbeiter als Hinweisgeber befindet sich in der Position einer geschützten Person, gegen die keine Verantwortung dafür geltend gemacht werden darf, dass er unangemessene Aktivitäten gemeldet hat. Whistleblowing ist die Meldung ungewöhnlicher Geschäftsvorgänge im Sinne des Eigenaktivitätsprogramms, das wir für unsere Kunden erstellen. Wir widmen uns diesem Thema auf der Website www.partnerverejnosektora.sk, wo Sie weitere Informationen finden.

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