Der letztendliche Begünstigte (engl. ultimate beneficial owner) ist jede Person, die tatsächlich eine juristische Person, eine natürliche Person – Unternehmer oder eine Vermögensgemeinschaft (zusammen auch als „Subjekte” oder „Subjekt” bezeichnet) beherrscht oder kontrolliert, sowie jede natürliche Person, zu deren Gunsten diese Subjekte ihre Tätigkeit oder ihr Geschäft ausüben. Eine Person, die im Sinne der gesetzlichen Definition als wirtschaftlich Berechtigter gilt, ist jede natürliche Person, die das Unternehmen leitet oder deren zugunsten die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird. Das Unternehmen ist verpflichtet, über seinen wirtschaftlich Berechtigten Aufzeichnungen zu führen, die für dessen ordnungsgemäße Identifizierung gegenüber Dritten erforderlich sind.
Die Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer müssen bei jeder Änderung aktualisiert werden, und die Aufzeichnungen über seine Identifizierung müssen noch 5 Jahre nach Beendigung der Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers einer bestimmten natürlichen Person aufbewahrt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder identifizieren kann, wer der wirtschaftliche Eigentümer eines bestimmten Unternehmens ist, ohne sich dabei nur auf die Daten in den verfügbaren Registern verlassen zu müssen.
Der wirtschaftliche Eigentümer (im Folgenden „WE”) ist in § 6a des Gesetzes Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor Terrorismusfinanzierung sowie über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften (im Folgenden „AML-Gesetz”) definiert. Das AML-Gesetz definiert den KUV unterschiedlich für juristische Personen, natürliche Personen, die Unternehmer sind, und für Vermögensgemeinschaften. KUV ist somit jede natürliche Person, die tatsächlich eine juristische Person, eine natürliche Person, die Unternehmer ist, oder eine Vermögensgemeinschaft beherrscht oder kontrolliert, sowie jede natürliche Person, zu deren Gunsten diese Rechtssubjekte ihre Tätigkeit oder ihr Geschäft ausüben.
In einer juristischen Person ist ein KUV die natürliche Person, die:
Im Falle einer Vermögensgemeinschaft ist die KUV die natürliche Person, die:
Wenn es nicht möglich ist, eine KUV-Person anhand der oben genannten Kriterien zu identifizieren, gelten die Mitglieder der obersten Führungsebene als KUV-Personen. Als Mitglied der obersten Führungsebene gelten das statutarische Organ, ein Mitglied des statutarischen Organs, ein Prokurist und ein leitender Angestellter, der direkt dem statutarischen Organ untersteht. Eine KUV ist auch eine natürliche Person, die die oben genannten Kriterien nicht selbst erfüllt, aber zusammen mit einer anderen Person, die mit ihr in Übereinstimmung oder gemeinsam handelt, mindestens einige der oben genannten Kriterien erfüllt. In die Register werden folgende Daten eingetragen: Vorname, Nachname, Geburtsnummer und, falls kein Geburtsdatum zugewiesen wurde, Adresse des ständigen Wohnsitzes oder eines anderen Aufenthaltsortes, Staatsangehörigkeit sowie Art und Nummer des Ausweises der KUV. Obligatorisch sind auch Angaben, auf deren Grundlage diese natürliche Person den Status einer KUV in einer juristischen Person hat. Die verpflichteten Personen sind gesetzlich verpflichtet, den Behörden zu kooperieren, wenn das Register gemäß einem besonderen Gesetz keine Daten über KUV enthält oder wenn Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Register eingetragenen Daten bestehen.
Die Anwaltskanzlei Hronček & Partners, s. r. o. bietet ihren Mandanten umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich der Identifizierung und Eintragung von KUV in das Handelsregister oder ein anderes zuständiges Register. Neben der Identifizierung von KUV erstellen wir für unsere Mandanten ein Protokoll über die Identifizierung des Endbegünstigten im Sinne der Bestimmungen des AML-Gesetzes über die Führung von Aufzeichnungen zu diesem Zweck. Außerdem beraten wir unsere Mandanten über die Art und Weise der Führung der Aufzeichnungen. Überlassen Sie diese gesetzliche Verpflichtung uns und vermeiden Sie den langwierigen Prozess der Identifizierung des KUV und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Wenn Sie Ihre Verpflichtung an eine Anwaltskanzlei übertragen, können Sie sicher sein, dass der KUV korrekt identifiziert wird, und vermeiden so das Risiko einer Geldstrafe durch die zuständigen Behörden. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Preisangebot.
Hronček & Partners, s. r. o. engagiert sich auch aktiv im Bereich der Regulierung von Crowdfunding(„Schwarmfinanzierung“). Im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937, verfügbar hier (SK) (englische Fassung verfügbar unter Link), die am 10.10.2021 in Kraft tritt und einheitliche Anforderungen an die Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen, die Organisation von Crowdfunding-Dienstleistern, die Zulassung und Beaufsichtigung dieser Dienstleister den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen sowie die Transparenz und Marketingkommunikation, ist unsere Anwaltskanzlei bereit, Ihnen umfassende Rechtsberatung zur Erlangung einer Zulassung für die Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen zu bieten.
Im Rahmen unserer Anwaltskanzlei bieten wir umfassende Rechtsdienstleistungen für Betreiber von Online-Shops (E-Shops) an. Die Grundlage für Ihren E-Shop ist die korrekte Ausarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wir ausschließlich nach den Anforderungen des Kunden maßgeschneidert erstellen. Eine weitere Notwendigkeit ist die Ausarbeitung einer Reklamationsordnung und die Gestaltung von Verträgen. In diesem Bereich bieten wir Ihnen:
Die enge Zusammenarbeit mit der auf den Schutz personenbezogener Daten spezialisierten Firma Top privacy s.r.o. garantiert erstklassige Rechtsdienstleistungen auch im Hinblick auf die DSGVO und die damit verbundenen Verpflichtungen.
Im Rahmen der Lösung von Steuerfragen arbeitet unsere Anwaltskanzlei seit vielen Jahren eng mit erfahrenen Fachleuten in diesem Bereich zusammen, durch die wir Ihnen eine erstklassige Steuerberatung bieten können, einschließlich der Bewertung und Vorbereitung von Transferdokumenten. Fachliche Rechtsdienstleistungen in Verbindung mit professioneller Steuerberatung bestätigen die Komplexität unserer Dienstleistungen. Der offene Ansatz und die Zusammenarbeit mehrerer Fachleute bei einzelnen Projekten sind für den Kunden ein großer Vorteil.
Im Zusammenhang mit der Verrechnungspreisgestaltung und der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen bieten wir Ihnen:
Ein weiterer Bereich, in dem wir unsere Rechtsdienstleistungen anbieten, ist das Versicherungsrecht, in dem wir eng mit führenden Experten und Versicherungsspezialisten des Portals www.poistenie.sk zusammenarbeiten. Das Expertenteam unserer Anwaltskanzlei, langjährige Erfahrung und die Zusammenarbeit mit dem renommierten Portal garantieren erstklassige Rechtsdienstleistungen und fachkundige Beratung in diesem Bereich. Im Bereich des Versicherungsrechts bieten wir Ihnen einen umfassenden Service, der die Kommunikation mit Versicherungsgesellschaften, die Vorbereitung von Rechtsanträgen, die Prüfung Ihrer Ansprüche, die Vertretung in Gerichtsverfahren und vieles mehr umfasst.
Im Bereich des Versicherungsrechts konzentrieren wir uns insbesondere auf:
Während unserer mehrjährigen Tätigkeit im Bereich des Versicherungsrechts konnten wir viele Versicherungsfälle, die von den Versicherungsgesellschaften reguliert wurden, rückgängig machen und unseren Mandanten durch rechtliche Unterstützung zum Erfolg bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche verhelfen. Ebenso waren wir in Streitverfahren sowie bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten erfolgreich.
Ebenso befassen wir uns mit spezifischen Fragen des Zollrechts. Wir bieten fachliche Beratung und vertreten unsere Mandanten bei Eingriffen in ihre Rechte und rechtlich geschützten Interessen in öffentlich-rechtlichen Verfahren vor Zollbehörden, der Finanzdirektion der Slowakischen Republik und vor Gerichten. Wir erstellen Rechtsgutachten und Analysen und übernehmen die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Unlauterer Wettbewerb ist ein Verhalten im wirtschaftlichen Wettbewerb, das gegen die guten Sitten des Wettbewerbs verstößt und anderen Wettbewerbern oder Verbrauchern Schaden zufügen kann. Unlauterer Wettbewerb ist verboten.
Wir bieten unseren Mandanten auch fachkundige Rechtsberatung in Streitigkeiten aufgrund unlauteren Wettbewerbs, sei es in der Position des Klägers oder des Beklagten. Unsere Erfolge in Streitigkeiten aufgrund unlauteren Wettbewerbs belegen auch unsere erfolgreichen Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof. In Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs vertreten wir die Interessen unserer Mandanten und bemühen uns neben der Beseitigung der rechtswidrigen Situation und der Unterlassung des unlauteren Wettbewerbs auch um die Erlangung von Genugtuung für unsere Mandanten, insbesondere in Form von finanziellen Leistungen, sei es in Form von Schadensersatz oder der Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung.
In Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs konzentrieren wir uns auf die Ausarbeitung der richtigen Strategie für den jeweiligen Fall, da jedes unlautere Wettbewerbsverhalten individuell ist und einen einzigartigen Ansatz erfordert. Wir bieten unseren Mandanten umfassende Rechtsberatung, angefangen bei der Identifizierung unlauteren Wettbewerbs über die Versendung von vorgerichtlichen Aufforderungen zur Unterlassung unlauteren Wettbewerbs bis hin zum rechtskräftigen Abschluss eines möglichen Gerichtsverfahrens.
Ebenso beurteilen wir das Verhalten des Mandanten im Hinblick auf die Möglichkeit, sich unlauterem Wettbewerb auszusetzen, wobei wir uns bemühen, die Möglichkeit eines möglichen Rechtsstreits so weit wie möglich zu eliminieren und zu minimieren.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt T | R | C.