Rechtsberatung für Start-ups

Startups sind heutzutage eine moderne Form des Unternehmertums, die sich großer Beliebtheit erfreut. Die Gründung eines Unternehmens und der Start einer Geschäftstätigkeit sind jedoch ein anspruchsvoller Prozess, der umfassende Kenntnisse unter anderem auch im Bereich des Rechts erfordert. Bei Startup-Projekten bieten wir einen kompletten Rechtsservice, von der Gründung des Unternehmens bis hin zu dessen gesamter Existenz. Unsere Anwaltskanzlei arbeitet mit einer Vielzahl von Unternehmen aus verschiedenen Marktbereichen zusammen, wodurch wir Ihnen potenzielle Geschäftspartner oder Investoren für Ihr Projekt vermitteln können. Wenn Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, bieten wir Ihnen:

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Auf einem schlechten Fundament kann kein stabiles Haus gebaut werden, was auch für die Gründung eines Unternehmens gilt. Die Angemessenheit der Unternehmensstruktur kann im Allgemeinen aus zwei Blickwinkeln beurteilt werden: „betrugssichere” Festlegung der Kompetenzen der Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter sowie eine übersichtliche Gestaltung der Beziehungen im Hinblick auf einen möglichen zukünftigen Investoreneinstieg. Die grundlegenden Dokumente, die die internen Beziehungen des Unternehmens regeln, sind der Gesellschaftsvertrag bzw. die Gründungsurkunde und die Satzung des Unternehmens, deren sorgfältige Ausarbeitung im Interesse einer klaren Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten selbstverständlich ist. Die Bestimmung des § 66c des Gesetzes Nr. 513/2011 Slg. Handelsgesetzbuch sieht jedoch auch die Möglichkeit vor, dass die Gesellschafter von Handelsgesellschaften ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus ihrer Beteiligung an der Gesellschaft ergeben, in separaten schriftlichen Vereinbarungen, den sogenannten Gesellschaftervereinbarungen bzw. Aktionärsvereinbarungen, festlegen. Schriftliche Gesellschaftervereinbarungen bzw. Aktionärsvereinbarungen können alle Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln, sofern sie nicht gegen die Rechtsordnung oder die guten Sitten verstoßen. Im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt es sich dabei insbesondere um:

  1. die Art und Weise und die Bedingungen der Ausübung der mit der Beteiligung an der Gesellschaft verbundenen Rechte,
  2. die Art und Weise der Ausübung der mit der Verwaltung und Leitung der Gesellschaft verbundenen Rechte,
  3. die Bedingungen und den Umfang der Beteiligung an Änderungen des Grundkapitals und
  4. Nebenabreden im Zusammenhang mit der Übertragung der Beteiligung an der Gesellschaft.

Unsere Dienstleistungen:

  • Rechtsberatung im Bereich des Gesellschaftsrechts,
  • Gründung jeder Form von Handelsgesellschaft,
  • Ausarbeitung oder Kommentierung von Gesellschafter-/Aktionärsvereinbarungen.

SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Das größte Kapital vieler junger Unternehmen ist ihr geistiges Eigentum bzw. das geistige Eigentum ihrer Gesellschafter, dessen Gefährdung für diese Unternehmen ein existenzielles Risiko darstellen kann. Gegenstand des geistigen Eigentums ist immaterielles Vermögen, das das Produkt der geistigen Tätigkeit seines Urhebers ist. Die Rechte an geistigem Eigentum entstehen entweder automatisch, d. h. durch die „Schöpfung” selbst, wie es beim Urheberrecht der Fall ist, oder durch ihre Registrierung, wobei wir von gewerblichem Eigentum sprechen. Registriert werden vor allem Marken, Gebrauchsmuster und Patente.

Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Urhebers zu seinem Werk, wobei als Werk jedes Werk aus dem Bereich der Literatur, Kunst oder Wissenschaft gilt, das das einzigartige Ergebnis der schöpferischen geistigen Tätigkeit des Urhebers ist und mit den Sinnen wahrgenommen werden kann, unabhängig von seiner Form, seinem Inhalt, seiner Qualität, seinem Zweck, seiner Ausdrucksform oder dem Grad seiner Bearbeitung. Es gilt, dass Urheberrechte mit der Schaffung des Werks erworben werden, d. h. es „reicht aus“, ein Lied zu schreiben oder ein Bild zu malen, und dem Urheber stehen die Rechte aus seiner Urheberschaft zu.

Im Gegensatz zum Urheberrecht werden gewerbliche Schutzrechte durch ihre Eintragung in das entsprechende Register erworben, das vom Amt für gewerbliches Eigentum der Slowakischen Republik geführt wird. Marken stellen das Recht auf und den Schutz für verbale, grafische oder kombinierte Darstellungen von Bezeichnungen dar, die über eine sogenannte Unterscheidungskraft verfügen. Mit einer Patentanmeldung wird ein Patent angemeldet, das ein Schutzdokument für eine Erfindung darstellt und den Inhaber berechtigt, die Erfindung während eines bestimmten Zeitraums zu nutzen. Neben dem Patent als Instrument zum rechtlichen Schutz neuer industriell nutzbarer technischer Lösungen, die das Ergebnis erfinderischer Tätigkeit aus einem beliebigen Bereich der Technik sind, kann auch ein Gebrauchsmuster angemeldet werden.

Unsere Dienstleistungen:

- Rechtsberatung im Bereich des geistigen Eigentumsrechts,

- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten zum Schutz des geistigen Eigentums,

- Vertretung in allen Verfahren vor dem Amt für gewerbliches Eigentum der Slowakischen Republik,

- Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen, Gebrauchsmusteranmeldungen, Markenanmeldungen

und zugehörigen Unterlagen.

FINANZIERUNG

Die Ideen junger oder wachsender Unternehmen lassen sich oft nicht allein aus internen Quellen finanzieren. In der Praxis ist die häufigste Quelle für die externe Finanzierung von Unternehmen ein Bankkredit, aber mittlerweile sind auch verschiedene Formen der alternativen Finanzierung bekannt, deren Bedingungen für solche Unternehmen im Vergleich zur Bankfinanzierung oft akzeptabler sind. Die Finanzierung aus externen Quellen kann im Allgemeinen in öffentliche Finanzierung und kommerzielle Finanzierung unterteilt werden. Die öffentliche Finanzierung umfasst vor allem verschiedene Zuschüsse, Subventionen und andere Beiträge, wobei der Finanzierer bei seiner Tätigkeit vor allem das öffentliche Interesse verfolgt.

Bei der kommerziellen Finanzierung verfolgt der Finanzierer seine eigenen Interessen, meist in Form einer Wertsteigerung seiner Investition. Unter den vielfältigen Formen der kommerziellen Nichtbankenfinanzierung ist in der Praxis das sogenannte Crowdfunding am weitesten verbreitet, das auf Spenden, Abonnements, Krediten oder Kapitalbeteiligungen basieren kann. Crowdfunding auf der Grundlage von Spenden oder Abonnements unterliegt keiner besonderen gesetzlichen Regelung und ist daher von allen Formen der alternativen Finanzierung am einfachsten zu realisieren, lässt jedoch aufgrund der fehlenden finanziellen Motivation der Investoren, die aus anderen als eigennützigen Gründen Beiträge leisten, einen geringeren potenziellen Ertrag erwarten. Die Umsetzung von Crowdfunding auf der Grundlage der Gewährung eines Kredits oder einer Beteiligung am Unternehmen wird durch die Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 geregelt, wonach solche Dienstleistungen ausschließlich von lizenzierten Crowdfunding-Dienstleistern erbracht werden dürfen.

Unsere Dienstleistungen:

- In Zusammenarbeit mit unseren Partnern bieten wir umfassende Beratungsdienstleistungen im Bereich der Inanspruchnahme von EU-Mitteln und Subventionen an.

- Vorbereitung der vollständigen Dokumentation für die Durchführung von Crowdfunding auf Spenden- oder Abonnementbasis

- Rechtsberatung bei jeder Art von Crowdfunding

- Rechtsberatung bei der Emission jeder Art von Finanzinstrument

- Rechtsberatung bei der Emission von Krypto-Aktiva und der Durchführung von nicht benannten Formen der alternativen Finanzierung.

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