Öffentliche Beschaffung

Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein Prozess bzw. legt die gesetzlichen Regeln und Verfahren fest, nach denen Aufträge oder Konzessionen vergeben werden, oder gegebenenfalls Wettbewerbe durchgeführt werden. Der Hauptzweck des öffentlichen Auftragswesens besteht darin, die Transparenz und Offenheit der Verfahren des öffentlichen Auftragswesens zu gewährleisten und es Wirtschaftsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Dienstleistungen und Waren im gesamten Gebiet der Union anzubieten. Es handelt sich um einen streng formalisierten Prozess, der zu einer Einschränkung der Vertragsfreiheit der verpflichteten Subjekte führt, sowohl hinsichtlich der Art und Weise der Auswahl des Vertragspartners als auch hinsichtlich der Anpassung der Vertragserfüllung in Form der Festlegung von Voraussetzungen für den Abschluss von Vertragsänderungen oder Einschränkungen bei der Beendigung von Vertragsverhältnissen. Im Rahmen der täglichen Praxis unserer Anwaltskanzlei lösen wir vielfältige Probleme, die sich aus der Stellung von öffentlichen Auftraggebern bzw. Auftraggebern oder Personen gemäß § 8 ZVO im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, der Bewertung von Angeboten von Bietern Anträgen auf Erläuterung der Ausschreibungsunterlagen durch Bieter. Diese praktischen Erfahrungen decken ein breites Spektrum von Situationen ab, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens auftreten, sowie die Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Bieters zum öffentlichen Beschaffungsprozess. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.verejneobstaravanie.net.

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